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Was nun G 607 ? - GAGT

Was nun G 607 ?

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Nachdem nun einige Zeit vergangen ist und sich die Nachricht über die Änderung der HU-Richtlinie vom 31.12.2019 (Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176), bei allen betroffenen Personenkreisen und Firmen angekommen ist, kommen natürlich jetzt Fragen auf, wie wird es denn nun in der Zukunft weitergehen, nach dem 01.Januar 2023. Der GAGT e.V. wird  nachfolgend versuchen Antworten zu geben.

Fakt ist, eine Gasanlagenprüfung für Motorcaravan und Caravan nach DVGW G 607 Arbeitsblatt, wird es in dieser Form nicht mehr geben. Auch über die Zeit nach dem Januar 2023 hinaus. Dazu ist aber auch noch einmal festzuhalten, dass diese Gasanlagenprüfung nach DVGW, bis zu diesem Datum nicht mehr als sog. „beigestellte Prüfung“ durchgeführt werden darf. Dazu hier noch einmal eine Aussage in schriftlicher Form vom BMVI, Referat STV 22 (BMVI) vom 10.Mai 2021,  zum besseren verstehen für alle in der Sache beteiligten Personen.

Zitat:

„ Beigestellte Prüfungen sind Untersuchungen, die von einer dritten Stelle durchgeführten werden und deren Ergebnisse für die HU-Durchführung vom Prüfingenieur (PI) in den Untersuchungsbericht übernommen werden. Neben der AU handelt es bei den Gasanlagenprüfungen (GAP), bei den Sicherheitsprüfungen (SP) und bei der Durchführung der Nachuntersuchungen zur Hauptuntersuchung um Beigestellte Prüfungen.

Damit Beigestellte Prüfungen Dritter übernommen werden können, müssen sie valide sein und den Anforderungen der ISO/IEC 17020:2012 entsprechen. Sofern Beigestellte Prüfungen von einer akkreditierten Stelle kommen, genügt als Nachweis ein Prüfprotokoll mit Akkreditierungssymbol. Andernfalls muss sich die übernehmende Überwachungsorganisation (ÜO) selbst davon überzeugen, dass die Anforderungen der ISO/IEC 17020:2012 erfüllt sind, und dies dokumentieren. Anerkannte Werkstätten, die Beigestellte Prüfungen durchführen, müssen selbst akkreditiert sein oder einem „akkreditierten System” (Dachorganisation) angehören.

Nach Nummer 6.3 der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 sind bei Unterbeauftragung bestimmte Anforderungen an die „Beigestellten Prüfungen“ zu stellen. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen (u.a. messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte, Anforderungen an die Kompetenz des eingesetzten Personals usw.) waren Änderungen der HU-Richtlinie erforderlich.

Bei der Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorrübergehenden Nutzung“ ist u.a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Mangelbewertung D 6.1.3 b) im Rahmen dieser Prüfung zeitlich befristet ausgesetzt (über die Fußnote 5 in der Anlage 2 der „HU-Richtlinie“).

Die Kompetenz des eingesetzten Personals ist bei der Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ebenfalls nicht sichergestellt. Die Anforderungen an “Beigestellte Prüfungen” resultieren aus den europäischen Vorgaben des Normungsbereiches. Dieser Bereich wird international für Deutschland durch die Deutsche Akkreditierungsstelle vertreten Zitatende.

Schon in der Vergangenheit, waren diese Gasanlagenprüfungen nach DVGW G 607, keine „beigestellten Prüfungen, versehen mit einem „hoheitliche Auftrag“ was heißt, dass diese Art der Gasanlagenprüfung nach DVGW G 607, niemals speziell in der HU-Richtlinie z. B. wie eine Abgasuntersuchung (AU) nach § 47 StVZO festgeschrieben ist. Auch hat die Gasanlagenprüfung (GAP), unter Berücksichtigung des § 41a StVZO, mit Anlage Teil I und Teil II, in Bezug auf die Regelung UN ECE R 115, (Nachrüstgasanlagen für mit Motorantrieb ausgestattete Fahrzeuge) zu tun.

Dieses ist jetzt einmal klargestellt und vom Tisch. Natürlich bleibt jetzt einer auf der Strecke. Nämlich die Händler mit ihren Kunden und die Personenkreise, sowie wie die Mitglieder von Überwachungsorganisationen welche über Jahre an Lehrgängen zur Anwendung des DVGW Arbeitsblattes G 607 teilgenommen haben. Diese Geldquelle ist nun versiegt und dieses für alle Beteiligten. Wer in der Zukunft überhaupt noch „Prüfen“ darf, muss sich bei der DAkks in Berlin, oder anderswo in Deutschland, nach der DIN EN ISO/IEC 17020 zertifizieren lassen. Für eine Zertifizierung liegen allerdings die Hürden sehr hoch, auch finanziell ist einiges für die Betriebe aufzuwenden.

In der Hoffnung etwas Licht in das Dunkel gebracht zu haben, werden wir uns für den Moment erst einmal verabschieden. Die Frage wer dieses alles, auch in Bezug auf die Vergangenheit, sind Millionen von Geldern hier schon geflossen, muss sich jetzt jeder Einzelne mit Beschäftigen. Wir der GAGT e.V., wird aber auch noch weitere Fragen an Überwachungsorganisation stellen müssen, denn wie wurden den die ganzen eingenommenen und ausgegebenen Gelder auf ihren Konten verbucht, wo es doch keine staatlichen Vorgaben für diese Prüfungen offiziell gab?

Zum Schluss sei aber auch noch gesagt, das Motorcaravan und Caravan- Besitzer, für das Befahren von Campingplätzen keine „Gasanlagenprüfungen“ in sog. Prüfheften vorlegen müssen. Wenn trotzdem ist dieses ein Fall für die Marktüberwachung der Bundesländer.

Schauen wir mal, wie alles in der Zukunft weiter geht und welche Tricks sich die Branche wieder einfallen lässt, um die Vorgaben des Gesetzgebers zu umgehen.

Gez. Peter Ziegler CEO

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