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Was gibt es neues bei Gasanlagenprüfungen nach DVGW G 607? - GAGT

Was gibt es neues bei Gasanlagenprüfungen nach DVGW G 607?

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Zum 01.Januar.2023 tritt das neue „Qualitätsmanage-System AÜK (Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewebe) erstmals in Kraft.

Dazu müssen alle Kfz-Betriebe, die amtliche Fahrzeuguntersuchungen und –prüfungen anbieten wollen, zukünftig eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020. Dieses betrifft in Deutschland neben der Abgasuntersuchung (AU/AUK), auch die Sicherheitsprüfung für Lkw usw. – (SP)  und die Gasanlagenprüfung (GAP), nach den Vorgaben des § 41a mit Anhang für Kraftfahrzeuge mit Motorantrieb (LPG) oder (CNG), laut StVZO.

Die Gasanlagenprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607, ist davon nicht betroffen, da sie bis heute nicht zu den „amtlichen Fahrzeuguntersuchungen“ im Rahmen der StVZO gehört. Ob dieses allerdings bis zum 01. Januar 2023 gelingen wird, steht in den Sternen. Nimmt man alle Vorgaben, welche an eine „amtliche Fahrzeuguntersuchung“, auch in diesem Zusammenhang gestellt werden, eigentlich als nicht gegeben hin. Die Anforderungen an eine Akkreditierung durch die DAkkS zu erwirken, sind immens hoch und übersteigen auch finanziell so manchen Betrieb, speziell hier Motorcaravan und Caravan Werkstätten, welche nicht einem zentralen QM – System z.B. dem Bundesinnungsverband angeschlossen sind.

Für Werkstätten, ist es aber mit der Anmeldung alleine nicht getan. Sie müssen die hier geforderten Qualitätsstandarts, auch in Audits nachweisen und ab dem 01. Januar 2023 müsste auch ein neues Messverfahren bei einer AU und GAP als Equipment zur Verfügung stehen. Das all dieses natürlich, wie immer mit neuen Schulungen einhergeht und auch dazu erheblich investiert werden muss, ist selbstverständlich. Einige tausend Euro werden hier wohl fällig werden und dieses steht jetzt schon fest.

Einen Vorteil für den Verbraucher hat dieses allerdings, es kommt langsam aber sicher eine schon lange gefordert Prüf-Ordnung insgesamt.

Da bis heute kein einziges verwirklichbares Konzept für eine Gasanlagenprüfung, nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 für die Zeit nach dem 01 Januar 2023 auf dem Tisch liegt und diese „Prüfung“ G 607, auch nicht zu einer „amtlichen Fahrzeugprüfung“ bis heute gehört. Ist ein weiter so nach der Aussetzung durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI), sehr unwahrscheinlich. Es sei denn, dass Ref. StV 22 im BMVI wird den verzweifelten Hilferuf des uns allen bekannten Lobby-Verbandes des Gasgewerbes, nachkommen und wieder an einem großen Rad drehen. Ist dieser Hilferuf doch persönlich an den Leiter des Referates StV. 22 im BMVI gegangen. Als Antwort erhielt der Verband die Zusage, bei weiteren Entscheidungen werde man diesen Verband natürlich mit Nennung eines Datums mit einbeziehen. Dieses nennt man „Lobby-Arbeit“.

Mehr Hintergründe dazu in den nächsten Monaten.

gez. Peter Ziegler CEO

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