die Notwendigkeit des Informationsaustausches für GAGT e.V. Mitglieder und welche es in der Zukunft noch werden möchten, möchten wir hier ein Angebot unterbreiten.
Dieses ist hier eine gemeinsame Initiative der Fa. ALUGAS, der Fa. Karin Nöfer (die Gasfachfrau) und des Bundesverbandes „German Association for Gas Technology e.V.
Die Vermarktung und der Einbau von ALUGAS „Travel Mate“, geht auch jetzt schon im Jahr 2021 erfolgreich weiter. Nachdem auch die Schweiz den Einbau dieser Druckgasbehälter jetzt offiziell und damit amtlich genehmigt hat, ist nun auch jetzt die Welt wieder dort in Ordnung. Hier hat sich wieder einmal gezeigt, wie eine Zusammenarbeit mit ALUGAS und dem GAGT e.V., in Verbindung mit den Ministerien in der Schweiz (Herrn Kaspar Seiler), erfolgreich sein kann. Sehen Sie dazu auch den Bericht „Gas-Nachtanken leicht gemacht“, auf der Internetseite des GAGT e.V. unter www.GAGT.de. Unser Erfolg wird allerdings etwas eingetrübt, durch falsche und unsachgemäße Einbauten. Bei der Vielzahl von Motorcaravan am Markt und dem weiteren vorausgesagtem BOOM, ist dieses gerade für Neu Einsteiger, beim Einbau dieser „Tankflaschen“ meist eine echte Herausforderung. Da viele Kundenbeschwerden im/am Markt, meist mit Fotos unterlegt uns erreichen, möchten wir mit Ihnen natürlich gemeinsam die Art von auf ein Minimum senken.
Da eine Reklamation meistens nicht nur mit Ärger für beide Seiten (Kunde/Einbaubetrieb), sondern auch mit der Rückzahlung finanziellen Mittel verbunden ist, möchten wir Ihnen nun eine Möglichkeit anbieten, gemeinsam mit dem GAGT e.V., Reklamation auf ein Minimum zu Reduzieren. Hier nun ein paar Einzelheiten wie dieses geschehen könnte. Ihre Firma wird Mitglied im GAGT e.V. und dieses für 550,00 Euro pro Jahr. Dafür bekommen Sie auf Ihren Wunsch hin, für das jeweilig Fahrzeug eine Unterstützung und viele Informationen bei einem Einbau durch Sie. Diese Unterstützung kann vielfältig sein, beginnend mit einem Anruf und der per E-Mail überlassen Fotos vom Gaskasten. Da schon EINBAUMUSTER für verschieden Fahrzeuge zum Teil vorliegen, können auch Bilder per E-Mail überlassen werden. Natürlich ist auch ein Video-Konferenz über Skype oder Zoom usw. möglich.
Dieses ist aber nicht das einzige, bei was wir Sie unterstützen können. Da wären noch Fragen und deren Beantwortung im Rahmen der StVZO, oder bei Anforderungen zu DIN- Normen, UN ECE Regelungen, Fahrzeugtechnik EWG/EU, für Kfz u. Anhänger, oder aber auch Informationen zur Mineralöl- und Brennstoff-Normung. Natürlich Informieren wir Sie aber auch über geltende Richtlinien und Verordnungen in der EU. Ganz wichtig sind aber auch die kurzfristigen Mitteilungen im Verkehrsblatt. Dazu gehört auch die weitere Entwicklung und den Sachstand in Sachen Gasanlagenprüfungen für Kfz. und insbesondere auch hier für Motorcaravan. Rückrufaktionen und auch Gerichtsentscheidungen in Bezug auf Abgasmanipulationen bei Kfz. (Motorcaravan) und der Verwendung sowie den Einbau von Druckgasbehälter aller Art speziell in Motorcaravans. Dieses und noch viel mehr gehört zu unserem Aufgabengebiet als Verband gegenüber seinen Mitgliedern, nach Anfragen. Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft gehen und Arbeiten wir gemeinsam an der Kundenzufriedenheit. Wenn noch Fragen zu einer Mitgliedschaft bestehen, sprechen Sie Herrn Peter Ziegler als Vors. des GAGT e.V. an. Die E-Mail-Adresse lautet: peter.ziegler@gagt.de . Er wird Ihnen alle gestellten Fragen ausführlich beantworten. Auch ist er unter der Tel.-Nr. 06434-4055 oder unter der Nr. 01717432544 erreichbar. Gerne auch nach 18:00 Uhr an allen Werktagen incl. Samstagen.
Leider werden im Jahr 2021 keine technischen Lehrgänge durch die Corona-Pandemie möglich sein, deshalb nutzen Sie die Möglichkeit für dieses Angebot, was wir Ihnen nun gemacht haben. Natürlich sollte auch nicht vergessen werden, dass auf der Internetseite des GAGT unter „Unternehmen“ Sie auf Wunsch eine Verlinkung zu Ihrem Unternehmen kostenlos bekommen. Auch dieses ist ein Angebot an Sie.
Freundliche Grüße
Peter Ziegler, Karin Nöfer, Jörg Anspach
i.A. Peter Ziegler
4 Responses
Guten Tag Herr Ziegler
wir haben vor einigen Tagen miteinander telefoniert, dabei hätte ich noch eine Frage und zwar:
Musste den Heckschützenteil ersetzen und darunter befeand sich die Plakette 4/2021 für die Gaskontrolle.
Jetzt ist das neue Teil dran aber die Plakette nicht mehr, kann ich jetzt trotzdem Fahren (in der Garage nehmen sie die Gaskontrolle nicht ab) oder muss ich nach Bad Waldsee fahren wo sie mir diese Gastankflaschen montiert haben.
Bitte um Bescheid
Mit freundlichen Grüssen
Alain Crevoisier
Hallo Herr Crevoisier, in Deutschland gibt es bis zum 01.01.2023 keine Gasanlagenprüfungen nach G 607 mehr. Was danach noch einmal eventuell kommen wird, kann und wird nur von der EU bestimmt werden. Also vergessen Sie die Plakette. Mehr am 19.05.2021 nach unserer Gerichtsverhandlung am Landgericht I in München.
Sehr geehrter Herr Ziegler,
Sie haben uns letztes oder vorletztes Jahr eine Gastankflasche eingebaut.
Jetzt müßte diese in unser neues Fahrzeug ummontiert werden.
Ferner müßte eine Gasprüfung durchgeführt werden, machen die das noch??
Auf meine letzte Anfrage erhielt ich keine Antwort, von daher wäre es schön, wenn ich etwas von ihnen hören würde.
Herzliche Grüße
Nina Knopp
Hallo, guten Tagen zusammen.
Wieder und wieder durchsuche ich das Internet, aber, für mich gibt es in Sachen TÜV undTankgasflaschen wohl nur eine Lösung…….
Als Rückengeschädigter Wohnmobilist möchte/ muss ich auf schwere Sachen heben verzichten. Die Türhöhe des Flaschenkastens mit Flaschenauszug unseres Womos erlaubte die Aufnahme von zwei 14 kg Tankgasflaschen. Im gefüllten Zustand heißt das, Gewichtsmäßig sind sie gleich zu setzen mit zwei herkömmlichen vollen Stahlflaschen. Leer werdend sind sie je Flasche bis ca.3 kg leichter. Der Flaschenauszug ist Herstellerseitig mit einem schwarz lackierten, kräftigen Stahlgestell versehen, welches mit mehreren Schrauben am Auszugbrett befestigt ist, versehen. Der gesamte Auszug wurde vom Fahrzeughersteller im Boden befestigt. Die Herstellerseitig verbaute Gasleitung musste nicht verändert werden. Die beiden Flaschen werden über ein Füllventil und kurzmöglichste Schlauchverbindungen mit T-Stück gefüllt. Das Füllventil konnte ebenfalls auf dem Auszugbrett montiert werden und wird mit den Flaschen zu deren Befüllung aus dem Fahrzeug heraus gezogen.
Die beiden Flaschen habe ich zusätzlich zu den Gurtbändern mit Edelstahlbändern am Stahlgestell befestigt, also ohne Werkzeug nicht herausnehmbar.
Meines Erachtens nach fahre ich mit diesen Alu-Tankgasflaschen mindestens genau so sicher wie mit den alten Stahlflaschen, wenn nicht durch die in der Flasche verbauten Sicherheits- und Rückschlagventile, eingebauten Füllstop und nicht zuletzt noch durch den außen, oben auf der Flasche montierten Kragen, sogar noch sicherer.
Wie kann es sein, das bei Flaschen mit gleichem Gewicht mit der einen Sorte aufwendige Berechnungen erstellt werden und g- Kräfte aufgenommen werden müssen und andererseits Stahlflaschen zu hunderten durch das Land geschaukelt werden, mit teilweisen abenteuerlichen Befestigungen, wo kein Mensch oder Bestimmung danach fragt wieviel g damit aufgenommen wird.
Wenn ich das richtig recherchiert habe, bleiben mir drei Möglichkeiten:
– Die festverbauten Tank-Gasflaschen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen (dass bedeutet den Nachweis zu erbringen, dass die geforderten g Kräfte gehalten werden)
– Die jetzt vorhandene Füllmöglichkeit der Flaschen wieder zu entfernen und die Flaschen immer in einem Fachbetrieb befüllen zu lassen ( nun ja, mit dem größeren Füllvolumen kann ich ja dann jeweils eine entsprechende Fachfirma suchen)
– Alles zu demontieren, auf Stahlflaschen zurückgreifen………..