Offener Brief !

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Nachrichtlich: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Marküberwachungsstelle beim KBA Obere Landesbehörden

Hier: Veröffentlichung im VkBI. “Amtlicher Teil”,Heft 24 aus 12/2019 Nr. 176 StV

22/7341.1/40 v. 2 Dezember 2019.

Verursachung von Missverständnissen,im Umgang mit der Gasanlagengenprüfung DVGW G 607,in der Öffentlichkeit und bei Markteilnehmern,sowie Durchführung von Illegalen Dienstleistungen, durch “Beliehene Unternehmer” (Überwachungsorganisationen) .

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Veröffentlichung der Aussetzung der Mangelbewertung im § 29 StVZO und der (Gasanlagenprüfung nach DVGW G 607, im VkBI. Nr. 24 v. Dezember 2019, kommt  es im/am Markt  zu unterschiedlichen, nicht verständlichen Reaktionen in der Berichterstattung darüber, welches  zu vielerlei Verwirrungen  am Markt  führt. Zu nennen wäre hier zum Beispiel, eine Pressemitteilung eines Vereins herausgegeben am 14.Januar 2020, welche ich Ihnen als Anlage beigefügt habe. Der GAGT e.V. ist der Ansicht, dass wenn man eine solche Maßnahme veröffentlicht, sollte man sich auch bewusst sein, was dieses auch für betroffene Unternehmer, welche diese Dienstleistung  (Gasprüfung nach DVGW G 607) anbieten, finanziell bedeutet.  Waren sie doch in der Vergangenheit bis heute, zum Teil auf diese Einnahmen aus dieser Dienstleistung angewiesen. Für viele Betriebe  in der Wohnmobil-­ Wohnwagen- Branche könnte es den vermeintlichen Konkurs bedeuten, bzw. diese an den Rand eines Konkurses führen. Wir glauben nicht, dass dieses von Ihrer Seite gewünscht ist. Deshalb die Bitte an Sie, geben Sie den Unternehmen eine Erklärung an die Hand natürlich abgestimmt mit der DAkkS, um ihren Kunden auch Glaubhaft erklären zu können, welche Vorgänge im Zusammenhang mit der DVGW G 607 Prüfung, überhaupt  gemeint sind. Damit eine weitere Nutzung auch eventuell ohne Zulassungspflichtige “messtechnische Geräte” möglich ist und somit auch ohne die Vorgaben der DAkkS, einzuhalten wären. Es ergibt sich ja auch für die Unternehmen, im Zusammenhang mit dieser Prüfung, eine eventuelle Haftungsfrage bei Auftreten von Schäden, nach einer Dienstleistung die nicht vom Gesetzgeber genehmigten bzw. nicht freigegebenen Dienstleistung aus technischen Gründen. Nach dem Motto: Wie sage ich es meinem Kunden?

 

Das Ref. StV22 im BMVI, wurde in der Vergangenheit schon mehrmals auf die Umsetzung oder Handhabung, dieser DVGW G 607 Prüfung, vom damaligen “Bundesverband  für Gasanlagentechnik e.V.” (BFG e.V.), ausführlich informiert. Das diese G 607 es nun in den Mangelbaum des§ 29 StVZO geschafft hat und somit erstmalig zum Tragen kommt, ist natürlich  dem BFG e.V. geschuldet, gemeinsam mit den oberen Landesbehörden Mitglied im Bund-Länderausschuss. Man war sich im Referat StV22 allerdings nicht im Klaren, dass es nichts bringt, solche Maßnahmen  ohne Nachfrage bei der DAkkS durchboxen zu wollen. Die Quittung haben Sie nun postwendend dafür bekommen  und auch alle Aufmerksamkeit, des Marktes.

 

Dieses ist aber nicht das einzige was wir Ihnen nun vorhalten. Es kommt  auch noch hinzu und dieses weiß natürlich  auch der jetzige Bundesverband ” German Assoiciation for Gas Technology e.V.” (GAGT e.V.), welchem der Unterzeichner nun als Vorsitzender vorsteht, die Stellung von Überwachungsorganisationen als sog. “Beliehener Unternehmer”, für eine Rolle spielt, im Umgang mit dieser Gasanlagenprüfung nach DVGW G 607, einmal zu Hinterfragen. Natürlich auch dieses im Zusammenhang mit der Hautuntersuchung nach § 29 StVZO und der Nichterteilung von Prüfplaketten, bei Fehlen einer “Prüfbescheinigung” nach G 607. Gerade bei Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO, haben ja gerade bei Fehlen einer Prüfbescheinigung, die sog. PI und aaSoP, der Überwachungsorganisationen widerrechtlich Abhilfe geschaffen. Sie haben einfach dem Kunden, diese Gasanlagenprüfung nach DVGW G 607, auf der Prüfstelle angeboten und auch durchgeführt, natürlich  im Arbeitsanzug ihres Arbeitgebers. Sie haben also wissentlich einfach dem Kunden auf der Prüfstation, eine solche Dienstleistung als “Beliehener  Unternehmer”, gerade einmal natürlich  zufällig angeboten und natürlich  auch zufällig durchgeführt. Somit auch natürlich zufällig unterschiedliche Geldbeträge eingenommen  und dieses, wie wir heuten wissen zufällig rechtswidrig.

 

Es sind seit dem Angebot dieser Dienstleistungen  ab den sechziger Jahren bis heute, hundertevon Millionen DM bzw. € unter der Aufsicht des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) durch Nicht-sichtigen von Prüfberichten, im Rahmen des §29 StVZO und  durch Archivierung beim KBA, natürlich  zufällig somit einen Beitrag zur Gewinnmaximierung dieser Überwachungsorganisationen/Prüforganisationen geleistet. Bei einer nur stichprobenhaften Überprüfung der Prüfberichte, mit Inhalt der ausführenden Prüforganisation  und dessen Mitarbeiter, hätte dieses Fehlverhalten in der Vergangenheit auffallen müssen, da dieses aber nicht geschehen ist, müssen wir davon ausgehen, dass dieses wissentlich bis heute geschehen ist, mit all seinen Folgen für den Verbraucher, welches noch nicht absehbar sind.

 

Mitarbeiter der “Beliehen Unternehmen”, haben Jahrelang bei Diversen uns allen bekannten Verbänden, mit der Eintragung als… e.V., die Damen und Herren (Mitarbeiter) auf sog. Fortbildungslehrgängen zur ,,Anerkennung als Sachkundiger nach DVGW-Arbeitsblatt G 607″ zur Ausbildung geschickt, sie ausbilden lassen und die Prüfungen am Ende eines Lehrganges, mehrheitlich mit “Bestanden” für ihre Zwecke benutzt. Natürlich fehlte vor dem Lehrgang, beim Lehrherrn (Lehrgangsanbieter) zufällig immer die Information an die Lehrgangsteilnehmer, hier hauptsächlich an die teilnehmenden Mitarbeiter von Überwachungsorganisationen, dass die Anwendung dieser DVGW G 607, nach ausgestellter Prüfbescheinigung als Mitarbeiter einer Prüforganisation nicht anwendbar sind. Auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch eines Kunden, also das Schulungsgeld sozusagen aus dem Fenster geschmissen wurde. Dieses ist und war bis heute nach Meinung des GAGT e.V. eine sog. “Schwarzarbeit”, oder auch ein “Verstoß gegen eine gültige Handwerksordnung und seiner betroffenen Gewerke”  und welches natürlich  nach unserer Meinung, auch eine Straftat darstellt. Natürlich, auch hier wieder unter den Augen des Gesetzgebers, mit dessen wissen und dessen Duldung, anders ist dieses nicht mehr zu verstehen. Eine andere Beschreibung oder Umschreibung  dieser Vorgänge, hat der Unterzeichner  leider hierfür nicht gefunden. Es ist dem GAGT e.V. schon bekannt, dass die Kontrolle der Überwachungsvereine und/oder Prüforganisation, zu den Aufgaben der oberen Landesbehörden gehört. Es kann aber jetzt nicht sein, die ganze Schuld an alldem Fehlverhalten jetzt auf die Bundesländer abzuwälzen, was nach unserer Meinung  wie schon in der Vergangenheit in anderen Fällen geschehen ist. Außerdem steht die Rechtmäßigkeit einer DVGW G 607 und der Rechtmäßigkeit in der Umsetzung für die StVZO schon seit ca. 14 Jahren auf der Agenda Ihres Ministeriums.

 

Natürlich aber gibt es noch weiteres Fehlverhalten in Bezug auf Prüfungen von “Druckgasbehältern”, welche ja eigentlich auch zu den Hauptaufgaben als sog. “Beliehene Unternehmer” gehört. Aber dazu kommen wir noch zu einem späteren Zeitpunkt, allerdings unter Einbeziehung andere Ministerien, im Bund und den Bundesländern.

 

Der GAGT e.V. wird auch in weiter Zukunft, weitere  Veröffentlichungen vornehmen und dazu ausgiebig Stellung beziehen. Leider sind wir aus gegebenem Anlass gezwungen Ihnen dieses Schreiben als “Offener  Brief” zukommen zu lassen, da scheinbar ein normaler sachgerechter Dialog über das geschehene nicht zustande kommt, bzw. auch nicht von Ihrer Seite gewollt ist. Sturheit führt nicht zum Ziel. Trotz mehrfachen  Versuchs durch den Unterzeichner.  Für unsere Behauptungen haben wir selbstverständlich  wie immer, auch die nötigen Unterlagen als Beweismittel zur Hand. Angesichts der Lage in der wir uns befinden, können wir diese Ihnen allerdings nur zur Verfügung stellen, im Beisein unserer Anwälte und deren Freigabe Genehmigung. Sollten Sie diese Art der Überlassung von Unterlagen zustimmen, möchten wir gleichzeitig daran erinnern, dass dieses mit Kosten verbunden  wäre, welche von Ihnen selbstverständlich  zu tragen wären.

 

Sie werden natürlich  auch Verständnis dafür haben, dass wir die Meinung der DAkkS dazu noch einholen werden. Zumal ja nun auch die neue Rahmenverordnung VO 2018/858 ab 01.09.2020 eine Anwendung in der Sache erforderlich macht. Natürlich  wird auch eine eventuelle  Stellungnahme der DAkkS dazu von Vorteil sein und zwar für jetzt und für nach dem Ol.September  2020 mit dem lnkrafttreten der neuen Verordnung. Natürlich  müsste jetzt in diesem Zusammenhang auch die Frage geklärt werden, ob die Verwendung des Arbeitsblattes DVGW G 607 mit dem hier vorhanden Inhalt und Darstellung/Benennung von Normen und  Richtlinien und Verordnungen, welche in der Sache seit Jahren weitgehendste überholt sind, überhaupt in die StVZO als Prüfanweisung eingehen kann. Oder man sich generell an den Gegebenheiten  wie im § 41a StVZO beschrieben, zukünftig orientiert, allerdings auch unter  Verwendung von neuen Messgeräten mit einer Zulassung durch die DAkkS.

Auf Grund der Dringlichkeit in der Sache, bitten wir um eine Antwort bis zum 08.02.2020.

Vielen Dank!

UPDATE

BMVI Antwort

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7 Responses

  1. Hallo,

    dazu passt neueste Info der Prüforganisationen:

    Auf der Grundlage der Richtlinie 2001/56/EG (Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger) und der Ergänzungsrichtlinie 2004/78/EG ergibt sich für die Überprüfung der gasbetriebenen Heizanlagen neben einer Sichtprüfung u.U. auch eine Funktions- und Dichtheitsprüfung

    Aufgrund dessen, ist bis auf weiteres zu beachten:

    Liegt eine gültige Prüfung gem. G 607 vor:

    ist diese Bescheinigung auf Plausibilität zu überprüfen.
    Zudem ist eine Sichtprüfung (gemäß DIN EN 1949), insbesondere der Gasbehälter, Absperrventile und Leitungen bis hin zur Heizungsanlage des Fahrzeuges durchzuführen.
    Als Hinweis Freitext sollte auf dem PB vermerkt werden: G 607 Bescheinigung vom… durch …. lag vor.

    Liegt keine gültige Prüfung gem. G 607 vor:

    Ist dem Vorführenden zu empfehlen, eine Prüfung gem. G 607 durchführen zu lassen.

    Dies ist insbesondere erforderlich, um Wohnmobile und Wohnanhänger auf vielen Campingplätzen abstellen zu dürfen, bzw. das Fähren genutzt werden dürfen.

    Diese Prüfung ist nach Möglichkeit durch den aaSoP/PI selbst durchzuführen, sollte dies vom Vorführenden abgelehnt werden, ist in diesen Fällen zusätzlich zur Sichtprüfung (gemäß DIN EN1949), insbesondere der Gasbehälter, Absperrventile und Leitungen bis hin zur Heizungsanlage des Fahrzeuges eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
    Hierzu ist es erforderlich, die Gasanlage vom Gasanschluss bis zur Heizungsanlage unter Betriebsdruck zu setzen.

    Es wird empfohlen hierzu die i.d.R. vorhandenen Gasbehälter einzusetzen.

    Im Rahmen dieser Prüfung ist die Funktion der Absperrventile zu überprüfen.

    Nach Druckbeaufschlagung ist die Gasanlage auf Dichtheit zu kontrollieren, bzw. zu prüfen, ob ein Druckabfall vorliegt.

    Als Hinweis Freitext sollte auf dem PB vermerkt werden: G 607 Bescheinigung lag zum Zeitpunkt der HU nicht vor.

    Also will man nach wie vor, doch eine Art Gasprüfung durchführen.

    1. Hallo Herr Voß, wir erwarten in den nächsten Tagen noch ein Antwortschreiben der DAkkS aus Berlin. Danach dürfte für ganz Europa festgelegt sein, wie und mit was zu Prüfen ist. Die Richtlinie 2001/56/EG gibt es seit 2014 nicht mehr. Diese wurde durch die Richtlinie 2014/68/EG abgelöst. Natürlich ist es in Deutschland nicht von Interesse, welche Gesetze anzuwenden sind, sondern nur wie kann man ohne großen Aufwand genügend Geld verdienen. Als weiters wird in dem Antwortschreiben des BMVI nur ein “Rat” an Verbraucher gegeben. Eine verbindliche Klarstellung ist dieses nicht.

  2. Hallo Herr Ziegler,

    für mich ist das ganze Prozedere wieder einmal typisch “Deutsche Bürokratie” und jede Interessenvertretung legt sich das im Moment wieder so zurecht, dass ma nicht die “Butter vom Brot” genommen bekommt!

    Wie ich der Antwort des BMVI entnehmen kann, empfiehlt dieses, trotz Aussetzung der Mangelbewertung, weiterhin die Gasprüfung nach G-607 alle 2 Jahre machen zu lassen.

    Dazu folgende Frage:

    Mit welchen Prüfgeräten werden denn dann im Moment die Gasprüfungen durchgeführt, wenn doch die so genannte” messtechnische Rückführung” nicht garantiert werden kann und das bisher verwendete Prüfsystem nicht den EU Richtlinien entspricht?

    Gasdetektoren dürfen auch nicht mehr verwendet werden!
    Soll evtl. wie füher wieder Lecksuchspray verwendet werden?

    Was oder wem nutzt eine solche Gasprüfung, die nach Meinung der obersten Behörde, dem BMVI, nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bzw. das Prüfverfahren nicht normgerecht ist und das Ergebnis angezweifelt werden kann?

    Was sagt wohl in einem Schadenfall ein Gericht, wenn diesem eine Gasprüfung G-607 vorgelegt wird die aber nicht normgerecht ist und die die das BMVI beanstandet hat?

    Mich interessiert hier die rechtliche Einschätzung meiner Frage –wenn die Prüfverfahren sozusagen „aberkannt“ wurden-, was sichert die Prüfer haftungsrechtlich nach einer trotzdem durchgeführten Gasprüfung nach G 607?

    Oder sollen die Prüfer auf Grund der ungeklärten Prüfmittel nicht doch besser gänzlich auf die Prüfungen verzichten ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dieter Voß

    1. Hallo Herr Voß, es gibt eine totsichere Prüfmöglichkeit, welche Sie auch kennen nämlich ein…”Feuerzeug”! Mehr fällt mir im monent auch nicht ein. Sie haben aber zu recht erkannt, wer trägt eigentlich die Haftung bei einem Unfall durch eine undichte Gassanlage? Es wird bestimmt nicht der Herr Bundesminster Scheuer (CSU) sein? Nein, natürlich nicht es wird der ausführende Sachkundige nach DVGW G 607 sein.

  3. Hallo Herr Ziegler,

    das was hier im Moment abläuft, ist ein Witz!
    Da wird die Aussetzung der Mangelbewertung bei der HU veröffentlicht und keiner hat sich vorab Gedanken gemacht, was damit ausgelöst wird!

    Herr Scheuer bestimmt auch nicht, denn der ist zu sehr mit der Abwehr seiner Rücktrittsforderungen beschäftigt!

    Soeben erreichte mich folgende Antwort vom DVFG:
    ————————————————————————————–

    Sehr geehrter Herr Voß,

    vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema G-607/HU. Der DVFG ist derzeit im Austausch mit dem BMVI, um die Vielzahl der aufgeworfenen Fragen zur Zukunft der Gasprüfung G-607 zu klären.

    Unseren in der vergangenen Woche nochmals ausführlicher dargelegten Standpunkt finden Sie auf unserer Website. Weitergehende Auskünfte sind aktuell noch nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr DVFG-Team

    1. Peter Ustinov, sagte einmal “Fehler macht jeder. Die Kunst dabei ist, sie nur dann zu machen, wenn keiner zuschaut” oder “Wenn man manche Fehlert geschickt zeigt, wirken sie glänzender als Vorzüge” (Francois de La Rochfoucauld) Auf Deutsch würde ich sagen: Man nehme ein “Feuerzeug” und schaue nach wo die undichte Stelle sich befindet…es macht BUUUM und man kann mit dem suchen aufhören. Mehr kann man leider nicht mehr dazu sagen.

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