Offener Brief – Die Antwort

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Ihre Schreiben vom 06.04.202L (mit 11 Anlagen) und vom 09.06.2022 (offener Brief)
hier: Gasflaschen in Wohnwagen / Wohnmobilen

Sehr geehrter Herr Ziegler,
der Erfahrungsaustausch zur Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte (ERFA-MÜoD) wurde gemäß § 20 Abs. 3 ODV (Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung) eingerichtet und berät regelmäßig zu allen Fragen und Themen rund um die ODV mit dem Schwerpunkt ,Marktüberwachung’. Bei der TPED (Transportable Pressure Equipment Directive), die mit der ODV national umgesetzt ist, handelt es sich um eine Vorschrift aus dem Gefahrgutbereich, die ausschließlich Regelungen für den Transport von (befüllten) ortsbeweglichen Druckgeräten als solche betrifft.

Der ERFA-MÜoD hat auf seiner Herbstsitzung 2O2t nochmals klargestellt, dass Druckgeräte, die fest verbaut sind (2. B. Gasflaschen in Wohnwagen und Wohnmobilen zur Versorgung von Verbrauchern), nicht in den Anwendungsbereich der ODV fallen. Sobald diese Druckgeräte fest verbaut, sind die Marktüberwachungsbehörden nach § 20 Abs. 1 ODV nicht mehr für die
Überwachung dieser Druckgeräte zuständig.

Bezüglich Ihrer Aussagen in Ihrem offenen Brief auf den Seiten des GAGT e. V. zur Arbeitsweise der Marktüberwachungsbehörden in Deutschland weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Marktüberwachungsbehörden nach § 20 Abs. 1 ODV jedem begründeten Hinwels auf nicht ODV-konforme ortsbewegliche Druckgeräte, die sich auf dem Markt befinden, sorgfältig  nachgehen und wenn notwendig, entsprechende Maßnahmen gegenüber dem jeweiligen Wiftschaftsakteur veranlassen,

Mit freundlichen Grüßen,
Christiane K

(Geschäftsstelle Erfahrungsaustausch zur Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte)
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Dipl.-Ing. (FH) Christiane K
Fachbereich 3. 2 Gefahrguttanks und Unfallmechanik

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