Bundesanstalt für Materialforschung
und Prüfung
Abt. ERFA-MÜoD
Frau Dipl.-Ing. Christiane Kühl
Unter den Eichen 44-46
D-12203 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kühl,
am 06.04.2021 hat der Bundesverband „ German Association for Gas Technology e.V. (GAGT) ein Schreiben mit gravierenden Verstößen der Gasindustrie und deren Vermarkter/Händler in Bezug auf die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) zukommen lassen. Da es sich, wie Sie ja wissen um gravierende Mängel handelt, welche auch für den Verbraucher von nicht unerheblicher Bedeutung sind, speziell bei Unfällen mit Druckgasbehältern und deren Verwendung, erscheint es doch nun an der Zeit einmal nachzufragen, wie der Sachstand nun aus Sicht der 16. Bundesländer jetzt darstellt. Eine Nachfrage bei den zuständigen Referaten der Bundesländer im Einzelnen, werden Aussagen verweigert, bez. Zuständigkeiten verneint.
Wenn die Bundesrepublik-Deutschland, mit seinen 16. Bundesländern, der Ansicht sein sollte die allgemein gültige EU-Gesetzgebung (Verordnungen) ignorieren zu können, werden wir wenn nicht anders möglich, die EU-Kommission über den Sachstand ausführlich in Kenntnis setzen. Als weiteres sollte die Frage noch erlaubt sein, ob die deutsche Gasindustrie schon die Oberhand über die Vorgaben der EU (ODV) erlangt hat und Sie diesbezüglich nicht in der Lage sind (16.Bundesländer) die ODV in allen seinen Punkten durchzusetzen. Eine Konformitätserklärung ist im europäischen Wirtschaftsraum beim Inverkehrbringen von Waren nun einmal ein absolutes Muss zumal es sich ja hier um nichts anderes Handelt als um Gefahrgutbehälter nach ADR. Warum gilt dieses augenscheinlich nicht für Druckgasbehälter nach dem ProdSG, sowie anderen gleichgearteten Waren in dieser Branche oder nimmt man beiliegend Unfälle und deren Folgen für Menschen, Tiere und Sachbeschädigungen in Kauf.