Nägel mit Köpfen…

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Behandlung von schweren Mängeln auf Prüfberichten durch Prüforganisationen,als “beliehene Unternehmer” und deren Folgen im Rahmen der Hauptuntersuchung nach§  29 StVZO und deren Haftung!

Grundlage dieser Strafanzeige ist unteranderem das BGH-Urteils, siehe Link.

Link:     BGH,16.08.2018- 1StR 172/18

§ 348

Falschbeurkundung im Amt

(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Hier nun eine Bewertung des Urteils  des Bundesgerichtshofes {BGH},zu einer Falschbeurkundung im Amt,im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach “§29 StVZO” und die daraus zu ziehenden Konsequenzen am Beispiel eines Prüfberichtes der DEKRA vom 01.03.2023.

Am 01.03.2023 besuchte Frau S… Ihre OB-Werkstatt auf und gab unter anderem außer einem Serviceauftrag am Fahrzeug, auch den Auftrag für eine fällige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Der anwesende “PI” (Prüfingenieur) der DEKRA,Herr Dipl.-lng (FH) Matthias K… hat nun das Fahrzeug überprüft und nach seiner Ansicht folgende erhebliche Mängel festgestellt, die da wären:

D106.2a (EM) Zusatzheizung nicht vorschriftsmäßig.

DF6.1.3 (EM) Gasanlage Flaschen/ Füllanschluss/Schlauchleitung unzulässig.

Bei einem genaueren Hinsehen und einer nun unterzogenen Analyse der Prüfpunkte, natürlich  auch nach der Rechtsvorschrift zum §29 StVZO vom Mai 2017 letzter Stand, ergibt sich nun folgender Sachverhalt zum Punkt D106.2a. Dieser Punkt 106.2a kennt der Mangelkatalog des §29 StVZO nicht, da durch den “PI 11  nicht angegeben bzw. niedergeschrieben  ist, was nicht im einzeln vorschriftsmäßig sein soll. Der “PI” meinte wahrscheinlich  die serienmäßig Verbaute “Aide-Warmwasserheizung”, welche allerdings mit der Erteilten Typgenehmigung Teil II (Aufbau) im Jahr 2019 vom Hersteller des Aufbaus, der Firma “Frankia” verbaut wurde. Natürlich  stellt sich nun auch die Frage, wie konnte diese Heizung von “Alde”, überhaupt verbaut  werden, wenn sie laut DEKRA, nicht vorschriftsmäßig sein soll und warum dieses bei der Typgenehmigung nicht aufgefallen ist?

Es muss dazu noch gesagt werden, zum besseren Verständnis für den Leser dieses Artikels, der §22a StVZO (Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile müssen in einer amtlich genehmigten  Bauart ausgeführt sein.) Also müsste nun die Firma “Alde” und die Firma “Frankia”, zu diesem “erheblichen Mangel”  eine Erklärung abgeben, schließlich sind ja einige viele Fahrzeuge im Straßenverkehr, in Deutschland und Europa unterwegs.

Kommen wir nun zum zweiten erheblichen  Mangel DF6.1.3. Auch diesen Punkt DF6.1.3 {EM) kennt der Mangelkatalog zum §29 StVZO nicht. Gemeint sind wohl die Eingestellten und befestigten Druckgasbehälter “Travel Mate” der Firma ALUGAS. Warum wurden diese “Druckgasbehälter” und dessen Einbau in das Wohnmobil überhaupt bemängelt? Ist dem “PI” nicht bekannt das diese “Druckgasbehälter”  mit der Kennzeichnung CE 11  und der Nr. 0036 versehen waren? War und ist dem “PI11  nicht bekannt, dass mit “CE 11  gekennzeichnete Bauteile, wie auch “Druckgasbehälter 11 Travel Mate”, von ALUGAS unter das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) fallen und damit nicht verkehrsrechtlichen Vorschriften” unterliegen?

Warum und dieses ist, nun die Abschließende Frage, hat sich der “PI 11  nicht sachkundig gemacht, bei seinen Vorgesetzen z. B. bei der DEKRA Stuttgart, oder beim Gesetzgeber (obere Landesbehörde) in Hessen, oder stimmt  auf Nachfrage seine telefonische Aussage, am Nachmittag des Prüftages, gegenüber Herrn Peter Ziegler etwa, dass er in Absprache mit der DEKRA-Zentrale in Koblenz seine aufgeführten und dokumentierten “Mängelpunkte” Richtig wären?

Da all diese Fragen nicht jetzt und auch im Nachhinein geklärt werden konnten, wird nun die Staatsanwaltschaft, in Bezugnahme auf diesen Vorgang, der wohlweislich  kein Einzelfall in Deutschland ist und auch nicht nur bei den DEKRA-Prüforganisation Nachweislich und bei weit über einhundert Fällen, vorgekommen ist,sondern  auch bei anderen “Prüforganisation” wie TÜV, GTÜ, KÜS, welche sich nun auch damit wohl Auseinandersetzen müssten?

Der GAGT e.V., wird bei der Staatsanwaltschaft in Limburg in der Sache, Anzeige erstatten. Auch ist zu klären, warum im Prüfbericht des “PI” sich keine Feststellung genau zu diesen Prüfpunkten  findet und die Handlungsweise des konkreten  Prüfingenieurs mit den einschlägigen Vorschriften  in der StVZO deckt.  Ist dem “PI” überhaupt sein Aufgabengebiet bekannt und war oder ist dem “PI11   überhaupt bekannt, was die Tätigkeit als “hoheitlicher Beliehener” mit sich bringt?

Der Prüfbericht des “PI11   lässt nicht erkennen, dass er sich überhaupt einmal mit dem KfSachvV beschäftigt hat und z.B. den §13 StVZO Abs. 4 “Weiterbildung11  näher ins Auge gefasst hat. Auch hat er scheinbar noch nie etwas vom Bestehen von Rahmenlehrplänen für “PI” und aaSoP gehört, daranteilgenommen und/oder diese gelesen.

Kommen wir aber zum Schluss, noch einmal auf das BGH-Urteil zurück und speziell die TÜV Plakette als Urkunde. Es stellt sich die Frage, ob die Nichterteilung der Prüfplakette eine gleiche oder zumindest ähnliche rechtliche Auswirkung hat. Schließlich stellt der “Prüfingenieur einen Prüfbericht aus. Auch muss man der Frage nachgehen: Ist dieser Prüfbericht ebenfalls eine Urkunde im Rechtssinne wie die TÜV-Prüfplakette und was ist, wenn der “Prüfingenieur” bei einer solchen rechtlichen  Ausgangslage falsch beurteilt, was hat das dann für Auswirkungen…? Könnte die Angelegenheit dann gegebenenfalls(!) auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein…?

Warten wir auf die Aussage und Beurteilung durch den Staatsanwalt in Limburg/Lahn ab und Berichten dann weiter.

gez. Peter Ziegler CEO

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3 Responses

  1. Hallo Herr Ziegler
    Vielen, vielen Dank für Ihre unermüdliche Aufklärungsarbeit.
    Für uns WoMo-Sapiens ist es enorm wichtig eine Referenz zu haben an der man sich orientieren kann, speziell in der Verbindung mit der HU. Hier haben z.B. TÜV und DEGRA grandios versagt.
    Ursache sind die seltsamen Aktivitäten des DVFG, die in Deutschland wohl keiner Kontrolle unterliegen. Das liegt sicher auch daran, dass den Mitarbeitern der verantwortlichen Kontrollbehörden die erforderliche Kompetenz oder schlichtweg der nötige Wille fehlt um hier ordnungspolitisch einzugreifen.
    Ich selbst verfolge das Thema seit ca. 10 Jahren, da ich schon damals Gastankflaschen in meinem WoMo verbaut hatte.
    Es gibt aus meiner Sicht überhaupt keine plausiblen Gründe, die gegen den Einbau von Gastankflaschen oder Gastanks sprechen. Damit steht einem das europaweite Netzwerk von LPG Tankstellen zur Verfügung. Und das Märchen von durch Ruß verschmutzten Kühlschränken oder Kochstellen durch LPG kann man locker mit einem Schmunzeln ignorieren.
    Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass dieses Märchen auch aus der Feder eines DVFG Patriarchen geflossen ist. Ich zähle es daher zu den „grimmischen Märchen“
    Aber in den letzten eins bis zwei Jahren hat sich hier einiges bezüglich Aufklärung getan.
    In diesem Sinne würde ich Ihnen, Herr Ziegler, gerne die von mir gerade erfundene „Luther-Medaille“ verleihen. Und ich bin mir sicher, dass ich hier für sehr viele WoMo-Sapiens spreche.
    Als unermüdlicher Aufklärer begehren Sie gegen den Gas-Ablass auf, der von der Tetzel-Vereinigung DVFG unterhalten und gefördert wird.
    „Wenn das Geld im (Gas-) Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt“.
    Das war der Wahlspruch von Johann Tetzel, der den Klerikern der katholischen Kirche damals viel Geld einbrachte.
    Unterdrückung und Unterwerfung prägte in dieser Zeit die religiöse Macht.
    Und das gilt, oder kann ich jetzt schon sagen „galt“, auch bisher bei den Klerikern des DVFG und deren Vasallen von TÜV und DEGRA.
    Aber es kommt massive Bewegung in die Sache!
    Dank Ihrer Bemühungen, Herr Ziegler, können wir WoMo-Sapiens etwas beruhigter und selbstsicherer zur nächsten HU fahren.

  2. Heute mit Herrn Ziegler telefoniert sehr kompetent konnte mir sehr gut weiter helfen,danke nochmals für das nette Telefonat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Guido Thier

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