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Klarstellungen in der Sache ALUGAS Tankflaschen „Travel Mate“ und deren Verwendung. - GAGT

Klarstellungen in der Sache ALUGAS Tankflaschen „Travel Mate“ und deren Verwendung.

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Sehr geehrter Besucher, der Bundesverband „German Association for Gas Technology“ e.V. (GAGT e.V.), möchte sie nun einmal über den neusten Sachstand in Sachen ALUGAS „Travel Mate“ Druckgasbehälter informieren. Es hat sich für die Besitzer von ALUGAS „Travel Mate“ Druckgasbehältern nun alles zum Positiven gewendet. Dieses ist ausschließlich dem unerbittlichen Einsatz des GAGT e.V., gemeinsam mit der Firma ALUGAS geschuldet. Letzterer war natürlich auch in der Vergangenheit der am meisten geschädigte. Aber kommen wir noch einmal auf das zurück was geschehen ist und noch bis heute andauert. Auf den Seiten vieler angeblicher Gasverbände in Deutschland, wurde die ALUGAS Tankflasche „Travel Mate“ quasi Verteufelt. Die Anschuldigungen lauteten von gefährlich bei der Benutzung, von Versicherungsverlust beim Einbau in Motorcaravan und Caravan für Besitzer. Es wurden sogar Überwachungsorganisationen bemüht, welche viele „Schreckens Szenarien“ verbreiteten und auch bis heute noch tun. Das letzte Mittel war die Verweigerung von Prüfplaketten im Rahmen von Hautuntersuchungen nach § 29 StVZO.

Es muss nicht noch einmal erwähnt werden, dass auch die Berufung auf eine Gasanlagenprüfung nach DVGW G 607, sich auf Betreiben des GAGT e.V., sich in Luft aufgelöst hat. Besonders bemerkenswert ist ein Schreiben des „Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V.“ (DVFG e.V.) vom 13.02.2020, an den Leiter des Ref. StV 22 im Verkehrsministerium (BMVI), mit der Frage Zitat: Teilt das BMVI die Rechtsauffassung des DVFG, dass die Gasanlagenprüfung nach dem Arbeitsblatt G 607, aufgrund der Sorgfaltspflicht des Fahrzeughalters, nach wie vor verpflichtend alle zwei Jahre durchzuführen ist? Zitat Ende. Wenn seit ca. 1976 solche Gasanlagenprüfungen ohne eine gesetzliche Rechtsgrundlage durchgeführt wurden und dabei nach Berechnungen des GAGT e.V. ca. 660 Millionen DM bzw. ab 2001 auch in Euro eingenommen wurden, fragt man jetzt den Gesetzgeber, ob dieses Rechtmäßig war? Für den GAGT e.V. ist dieses Verhalten pervers und bedarf auch einer Untersuchung durch staatliche Stellen.

Dass aber Überwachungsorganisationen von TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ und andere sich an diesen Machenschaften noch beteiligen würden, zeigt wieder einmal das die oberen Landesbehörden als Aufsichtsbehörde laut StVZO, die Kontrolle über Ihre Überwachungsorganisationen verloren haben. Es ist aber auch noch nicht einmal von Kunden, die eine Prüfstelle besucht haben, festgestellt worden, dass diese Gasanlagenprüfungen nach DVGW G 607, auf den Preislisten im Aushang der Prüf-Stützpunkte, mit Angabe der Tätigkeit mit Preisen aufgeführt sind. Wieviel Dummheit muss es eigentlich noch geben, wenn man 30.- bis 60.- Euro ohne gesetzliche Vorgabe freiwillig bezahlt. Sich nicht vom Fahrzeughersteller ausgegebene Prüf- und Servicehefte für das Fahrzeug und dessen Aufbau im Original aushändigen lässt? Stattdessen von einem Verband selbst angefertigte Prüfbücher, quasi als Gesetzmäßigkeit ansieht. Auch hat bis heute niemand hinterfragt, wo das eingenommene Geld eigentlich hingeflossen ist und wie es ohne Buchungsnummer für das Finanzamt als Einnahme deklariert war und dieses auch noch rechtmäßig. Es liegt bei einem solchen Verhalten die Vermutung nahe, es könnte eine Art „Schwarzgeld“ Konto sein!

Kommen wir jetzt aber auf den Verkauf und die Handhabung der ALUGAS „Travel Mate“ Tankflasche, im Zusammenhang mit dem Einbau und der Nutzung, sowie der Befüllung durch den Fahrzeughalter von einem Motorcaravan und Caravan zu sprechen. Die von der Firma ALUGAS, als Hersteller des Druckgasbehälters „Travel Mate“, ist nach europäischer Gesetzgebung rechtmäßig. Selbstverständlich erfüllen diese auch alle notwendigen gültigen Richtlinien und Verordnungen in der EU. Zu dieser Entscheidung sind auch die in der Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS),  im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) angehörigen oberen Landesbehörden (Marküberwachungsbehörden der Länder) gekommen. Die schriftliche Stellungnahme liegt im Original dem GAGT e.V. vor und wurde auch den mit der Sache betrauten Anwaltskanzleien schon übergeben. Man muss wissen, das ja noch einige Verfahren anstehen, sowie auch noch ein Berufungsverfahren am OLG München in der Sache ALUGAS – DVFG, wegen Unterlassung.  Noch einmal aber hier zur Klarstellung alle Darstellungen beziehen sich nur auf ALUGAS Tankflaschen „Travel Mate“ mit der Zulassung nach „CE“ und nicht nach „PI“.

Des Weiteren dürfen wir ihnen noch mitteilen, dass der GAGT e.V., am 09.10.2021 bei besagter ZLS in München Anzeige erstattet hat, wegen Nichtaushändigung von Konformitätserklärungen beim Verkauf von „PI“ Druckgasbehälter. Dieser Anzeige liegt die Ortsbewegliche – Druckgeräte – Verordnung (ODV) zu Grunde und die Verordnung (EU) 2019/1020, in der unter Punkt (1), eine konsequente Durchsetzung auch der ODV und der gesamten Marktüberwachung in Deutschland eingefordert wird. Der GAGT e.V., hat als weiteres um einen Termin bei der EU-Kommissarin für Verkehr in Brüssel, Frau Valea angefragt. Da auch in der neuen Rahmenverordnung  (EU) 2018/858 erhebliche handwerkliche Fehler gemacht wurden, gerade in Bezug auf Typgenehmigungen für Motorcaravan und Caravan. In der Aufarbeitung des Themas Druckgasbehälter nach „CE“ ob 5 kg 11 kg oder andere und der anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben, hat sich nun aber auch herausgestellt, das z. B. Werkstätten oder Verkaufsstützpunkte von diesen oben genannten Fahrzeugen verbunden mit Produkthaftung und Produktsicherheit, keinen blassen Schimmer haben. Da stellt sich die Frage, wer ist eigentlich für diese Beitragszahler im Hause der Innungen zuständig? Nach unseren Recherchen wohl niemand und das zum Nachteil von Kunden.

Die Unterlagen zu den Mitteilungen des Gesetzgebers sind nicht für jedermann zugänglich. Der GAGT e.V., wird im Rahmen von technischen Lehrgängen ab dem 4. und 5. März 2022, weitere Einzelheiten vorstellen. Einladungen werden folgen.

Gez. Peter Ziegler CEO

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