Seit Jahren bemängelt der Bundesverband „German Association for Gas Technology e.V.“, die Handhabung des DVGW – Arbeitsblattes G 607, im Zusammenhang mit der Prüfung von „Flüssiggasanlagen“ in Wohnmobilen, Wohnwagen und anderweitigen Freizeitfahrzeugen, im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
Bisher wurde bei Fehlen einer Bescheinigung nach DVGW G 607 zu einer bestandenen Gasanlagenprüfung für das Fahrzeug, eine Prüfplakette durch die Überwachungsorganisation und deren Mitarbeiter verweigert, es galt die Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Nun hat das Bundesverkehrsministerium in seiner Verlautbarung veröffentlicht, hier im Verkehrsblatt Heft 24 unter Nr. 176 vom 02.12.2019 nachzulesen, die Vorlage einer Prüfbescheinigung DVGW G 607, als nicht mit dem Gesetz vereinbar zurückgenommen. Ausschlaggebend war hierfür, dass die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17020:2012, von Überwachungsorganisationen gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nicht zufriedenstellend nachgewiesen werden konnte. Die Mangelbewertung unter Punkt D 6.1.3 b, wird deshalb bis zum 01.01.2023 ausgesetzt.
Was danach in der Folge der Gesetzgeber entscheiden wird steht bis zum heutigen Tage nicht fest.
Es sollte aber auch hier nicht unerwähnt bleiben, das sich der massive Einsatz des GAGT e.V. (BFG e.V.) sich wiederum für den Verbraucher ausgezahlt hat und wir gespannt sein dürfen was auf dem Markt nun geschehen wird und wie die Fahrzeughersteller nun reagieren werden.
Haben sie doch in der Vergangenheit immer wieder Verbraucherschutz auf ihre Händler und den Kunden delegiert und sich ihrer Produktverantwortung zu entledigen versucht. Auch wird die Entscheidung des BMVI auf ein anstehendes Klageverfahren am Landgericht I in München, in seinem Ausgang eine Entscheidende Rolle spielen.
gez. Peter Ziegler
Vorsitzender GAGT e.V.
- Der gesamte Inhalt der „Amtlichen Mitteilung“ im VkBl. kann beim GAGT e.V. auf Anfrage eingesehen werden.
2 Responses
Herr Ziegler,
wir hatten ein sehr informatives und langes Gespräch heuet Nachmittag.
Selbst der DVFG hat mittlerweile veröffentlicht, dass die “Gasprüfung”bis 01.01.2023 keine Relevanz für die HU bei Reisemobilen hat.
Wir sprachen darüber dass dies so beschlossen wurde, weil die Prüfverfahren nicht Normgerecht seien.
Ist es aber nicht dennoch für den Endkunden von Vorteil eine Prüfung seiner Anlage zu erhalten um zumindest nachweisen zu können seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein.
Und ist es nicht für uns “alte Gasprüfer”, die wir ja über Jahre Erfahrung mit Gasanlagen und deren Begutachtung haben nicht weiterhin möglich die Prüfung auf Kundenwunsch durchzuführen?
Wenn wir dann auf Mechanische Mittel, wie Lecksuchspray… zurückgreifen?
Wird es nicht große Verunsicherung bringen, wenn die Fahrzeuge nicht mehr geprüft werden?
Wir erneuern im Laufe eines Jahres so viele defekte Bauteile an Gasanlagen die uns alle gefährden…
Mich interessiert hier Ihre rechtliche Einschätzung zu meiner Frage – wenn die Prüfverfahren sozusagen “aberkannt” werden, was sichert uns als Prüfer haftungsrechtlich ?
Oder sollen wir auf Grund der ungeklärten Prüfmittel gänzlich auf die Prüfungen verzichten ?
Vorab vielen Dank
Ihr
René Tank
Sehr geehrter Herr Tank,
wo hat der DVFG veröffentlicht, dass die „Gasprüfung“ bis 01.01.2023 keine Relevanz für die HU bei Reisemobilen hat?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Voß