Gas-Nachtanken leicht gemacht

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Bad Camberg: Wer in Deutschland ortsbewegliche π-Gasflaschen (so genannte Brenngasbehälter) nachfüllen lassen möchte, muss nach wie vor die gesamte Flasche tauschen. Dahinter steht die Vorschrift, dass das Nachfüllen nur von hierfür zertifizierten Firmen erfolgen darf. Betreiber von mobilen Imbissständen und Wohnmobilfahrer müssen hierfür jedes Mal die gesamte Gasflasche aus- und einbauen. Ein nicht unerheblicher Aufwand, der auch gewisse Risiken birgt.

Anders jetzt in der Schweiz: Auf Betreiben des GAGT (German Association for Gas Technology) unter Vorsitz von Peter Ziegler wurde zusammen mit Kaspar Seiler vom Bundesamt für Verkehr in Bern eine Onboard-Nachfülllösung erarbeitet, die seit Januar 2021 in der Schweiz angewendet werden darf. Damit können Betreiber von mobilen Imbissständen und Wohnmobilfahrer an jeder Befüllstation jetzt selbst LPG nachtanken. Möglich wurde diese Lösung aufgrund der neuen CE-Flaschen der Firma ALUGAS. Diese sind mit einem sogenannten Multiventil ausgestattet, dass mit einem am Fahrzeug festinstallierten Befüllstutzen verbunden ist.

Grundlage für die Schweizer Neuregelung ist die erklärende Ergänzung des Artikels 49 Absatz 5 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) im Leitfaden „Sichere Verwendung von Flüssiggas – Einbau von Gastanks und Gastankflaschen in Wohnmobilen und Wohnanhänger“ vom September 2020. „Wir mussten die bestehenden Vorschriften lediglich durch diese Erklärung ergänzen, um für alle Seiten juristische Sicherheit für das Betanken von CE-Flaschen zu erlangen“, sagt Kaspar Seiler. Nachzulesen ist dieser erklärende Appendix zu unterst auf Seite 4 des Leitfadens.

Peter Ziegler, Vorstandsvorsitzender der GAGT hofft jetzt auch auf ein Einsehen der deutschen Behörden und eine baldige Übernahme der Schweizer Regelungen. „Der Schweizer Gesetzgeber hat gezeigt, wie einfach die Umsetzung einer für alle Beteiligen einfachen und sicheren Lösung für das eigenständige Betanken von Brenngasbehältern sein kann“, so Ziegler.

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