Es geschehen noch Zeichen und Wunder,

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mit der Veröffentlichung und Inkraftsetzung der VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018, über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraft­fahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG zum 01.Sept.2020.

Nun hat die EU auf die Machenschaften der Automobilhersteller in Punkto Ausstoß von Abgasemmissionen und damit verbunden, die Manipulation von technischen Bauteilen reagiert.

Mit der neuen Rahmenverordnung, wurde aber auch gleichzeitig eine Harmonisierung des Typgenehmigungsverfahrens für Kraftfahrzeuge in Europa, auf einen einheitlichen Nenner gebracht.

Aber nicht nur dieses wurde auf den 218-Seiten dieser Verordnung neu geregelt, sondern auch die Marktüberwachung in Europa bekommt zu Gunsten des Verbrauchers einen neuen Stellenwert. Der GAGT e.V., begrüßt die beschlossenen Maßnahmen ausdrücklich, denn sie verschaffen mehr Transparenz gegenüber dem Verbraucher.

Es bleibt nun zu hoffen, dass all diejenigen, welche sich mit Fahrzeugtechnik und dem Verkauf von Kraftfahrzeugen beschäftigen, auch bereit sind, sich einmal mit dieser Verordnung auseinander zu setzen und einmal das positive für Europa darin zu sehen.

gez. Peter Ziegler

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