Die Willkür von Überwachungs- Organisationen

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Zur Willkür von Überwachungs- Organisationen e.V., („beliehene Unternehmen“) in Verbindung mit ihren Zentralen (Niederlassungen) in Deutschland, in der Begutachtung von Fahrzeugen nach §29 StVZO und den Unzulänglichkeiten von Prüfingenieuren („PI“), bei der Beurteilung von Schäden/Installationen von Aufbauten bei Motorcaravan/Caravan unter Nichtbeachtung von Gesetzmäßigkeiten, auch unter der Verwendung der Regelung UN ECE R 67.

 

Hier: Erklärung einer Rechtsverordnung in Bezug auf Verordnungen/Richtlinien usw. in Deutschland!

Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel die Straßenverkehrs-Ordnung, sind allgemein verbindliche Vorschriften zur Durchführung von Gesetzen. Sie werden von der Bundesregierung oder einzelnen Bundesministern erlassen. Meistens ist hierzu die Zustimmung des Bundesrates erforderlich (Artikel 80 Abs. 2 GG

Text des Artikels 80 Abs.2 GG

1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung in den Gesetzen bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, dass eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.

(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Postwesens und der Telekommunikation, über die Grundsätze der Erhebung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.

(3) Der Bundesrat kann der Bundesregierung Vorlagen für den Erlass von Rechtsverordnungen zuleiten, die seiner Zustimmung bedürfen.

(4) Soweit durch Bundesgesetz oder auf Grund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, sind die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt.

Weiters:

Rechtsverordnung – Satzung – Verwaltungsvorschrift

Die Rechtsverordnung ist eine Rechtsnorm, die von Exekutivorganen erlassen wird. Sie ist geeignet, eine größere, noch nicht genau übersehbare Zahl gleichgelagerter Fälle einheitlich zu regeln. Die Verordnung unterscheidet sich also nicht durch ihren Inhalt oder ihre Bindungswirkung, sondern

durch den Normgeber der formellen Gesetze. Die Verordnung steht im Schnittpunkt zwischen Gesetzgebung und Exekutive. Sie ist Gesetzesvollziehung und Gesetzgebung zugleich.

Die Rechts VO ist von den anderen Maßnahmen der Verwaltung zu trennen: Sie hat generell-abstrakten Charakter (↔ VA), wird einseitig erlassen (↔ Verwaltungsvertrag) und hat Außenwirkung (↔ Verwaltungsvorschrift) Da es sich bei dem Erlass einer Verordnung um delegierte

Rechtsetzung handelt, ist eine spezielle gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich (Art. 80 Abs. 1 GG, Art.3 Abs. 1 Nds.LV: vgl. etwa § 55 NdsSOG – Polizeiverordnung)

 

Aussagen zu Prüfplaketten nach § 29 StVZO (HU) durch den TÜV, als Beispiel!

Ein Prüfzeichen des TÜVs …garantiert Verbrauchern keine hundertprozentige Sicherheit.

Prüfzeichen des TÜVs …geben zusätzliche Sicherheit, aber können keine hundertprozentige Sicherheit garantieren. Dafür gibt es mehrere naheliegende Gründe. Der wichtigste: Der Hersteller beziehungsweise Verkäufer eines Produktes muss für die Qualität einstehen (er verdient damit ja auch sein Geld). Bei Autos oder anderen technischen Anlagen kann die Prüfplakette zudem immer nur eine Stichtagsbetrachtung sein, die für den Tag der Prüfung gilt. Schließlich kann ein Prüfzeichen auch nicht alle Eigenschaften eines Produktes abdecken, sondern nur einzelne Aspekte, beispielsweise die Sicherheit. Das sagt aber (natürlich) wenig über die Qualität oder Lebensdauer aus.

Der TÜV… arbeitet wirtschaftlich und fachlich unabhängig.

Der TÜV… arbeitet unabhängig, obwohl das Unternehmen für seine Prüftätigkeit bezahlt wird. TÜV… unterliegt einer Vielzahl von Kontrollen durch die staatlichen Behörden aller Länder, in denen der Konzern arbeitet, und durch die Organisationen, nach deren Regeln Prüfungen vorgenommen werden. Dazu zählt auch die staatliche Aufsicht auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Ziel dabei ist es, die fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit zu kontrollieren. Der TÜV … benötigt in vielen Bereichen eine staatliche Anerkennung und Kontrolle, um prüfen zu dürfen. Mitarbeiter, Messinstrumente und Prüflabore werden regelmäßig ebenfalls vom Staat überprüft, um sicher zu stellen, dass TÜV… korrekt arbeitet. Das ist gut so. Denn das alles gewährleistet zusätzlich die Kompetenz, Seriosität, Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit, die wiederum die Basis für das Vertrauen der Industrie, Verbraucher, Politik und breiteren Öffentlichkeit in die Arbeit der Prüfer bildet. TÜV… würde die Lizenz zum Prüfen verlieren, wenn das Unternehmen gegen die anerkannten Regeln verstößt.

Alles was Sie bis hier gelesen haben, haben Sie selbstverständlich verstanden, oder? Wenn nicht gebe ich Ihnen hier einmal eine E-Mail-Adresse zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Referat Bürgerservice, Besucherdienst, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin Buergerinfo@bmdv.bund.de

Unter diese Adresse dürfen Sie alle Ihre Fragen an das Bundesministerium stellen, auch rund um Prüforganisationen und ihre Tätigkeiten, die Straßenverkehrs-Ordnung (StVZO), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und vieles mehr.

gez. Peter Ziegler CEO GAGT e.V.

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