Die Verteilung der Zuständigkeiten im deutschen kooperativen Föderalismus ist administrativ, nicht dual geregelt:
Die meisten Politikbereiche unterliegen einer konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern. Bis dahin hieß das, der Bund gestaltete die Rahmenbedingungen, die Länder ergänzten sie mit eigenen Gesetzen; vor allem aber sind sie Träger der staatlichen Verwaltung. Die Schwierigkeit besteht bei einem solchen Staatsaufbau darin, die Detailtiefe der zentralen Entscheidungen so zu begrenzen, dass auf der Ebene der Gliedstaaten, also der Länder, genügend Spielraum für eigene Entscheidungen und Gesetze besteht. Eine solche Verteilung, muss deshalb unter sich ändernden Verhältnissen, immer wieder neu austariert werden. Überlagert wird die rechtliche Kompetenzverteilung von der Frage der Finanzverteilung, die für die faktische Ausfüllung der Kompetenzen entscheidend ist.
Vor diesem Hintergrund, wurde die Zustimmungspflichtigkeit von Bundesgesetzen immer mehr ausgeweitet. Die wachsende Kritik am deutschen Föderalismus richtete sich auf Unitarisierung, Politikverflechtung und den sog. Beteiligungs-Föderalismus der Exekutiven auf Kosten der Parlamente.
Angesichts der Tatsache, dass zum Beispiel in Fragen der Zuständigkeit in den Bundesländern zu Tätigkeiten von Überwachungs-Organisationen im Rahmen der StVZO, keine Transparenz gegeben ist, scheinbar Willkür in dessen Tätigkeiten herrscht. Also auch keine Marktüberwachung stattfindet und die Kompetenz- Zuständigkeit für den Bürger, zwischen Bund und Länder nicht mehr erkennbar ist. Es stellt sich generell die Frage, warum man überhaupt noch einen Verantwortungsbereich aufteilt in Bund und Länder. Jedenfalls sind klare Strukturen für den Bürger nicht erkennbar. So mit schickt man den Bürger, mit seinen Fragen, an eine vermeintlich zuständige Behörde und in dieser zu Pontius zu Pilatus.
Hat man allerdings nach langem Suchen eine Anlaufstelle oder Referat gefunden und dieses Angeschrieben, kommt es immer häufiger vor, dass eine Antwort ausbleibt. Deshalb muss nun auch noch einmal an die Bundesländer, mit ihren Bediensteten, die Frage gestellt werden, wollen sie nicht für den Bürger Dasein, oder sind sie ganz einfach überfordert? Der GAGT e.V., fordert deshalb, geloben sie Besserung für die Zukunft und schaffen sie mehr Transparenz, für Zuständigkeiten in ihren Behörden und/oder Referaten, schließlich sind die Bürger (Steuerzahler) ihre Arbeitgeber und sonst niemand.