in Bezug auf Gasanlagenprüfungen und den Pressemitteilungen des DVFG e.V
Es ist nichts neues, dass Gasprüfungen von/bei Motorcaravan und Caravan Fahrzeugen gerade jetzt, nach der letzten Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 24 aus 2021 und der Änderung der Richtlinie, für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach §29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO(„HU-Richtlinie“) (BMVI/StV 22/7341.1/40 vom 02.12.2019 Verkehrsblatt 2019, Heft24, Nr. 176, S. 871, nicht auf die Zustimmung des DVFG e.V. und anderen stößt, ist allgemein verständlich. Nun aber die Frechheit zu besitzen, in einer Pressemitteilung vom 11. Januar 2022, die Behauptung aufzustellen Zitat: „Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bekommt neue Rechtsgrundlage“, ist schlichtweg aus der Luft gegriffen. Das man aber dem Bundesverkehrsministerium unterstellt, man hätte eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, welche nun Zitat: „Unabhängige Prüfer können Check übernehmen“ ist schon dreist. Der GAGT e.V., hat nun diese Presseerklärung dem BMDV, sowie dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorleget und folgende Antwort des BMDV erhalten.
Richtigstellung mit Antwortschreiben des BMDV vom 19. Januar 2022
Zitat: Die Verbände werden bei der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Rahmen der Anhörung beteiligt. Es wird um Verständnis gebeten, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) keine Auskunft zu zukünftigen Verordnungsvorhaben geben kann, deren konkrete Inhalte weder abgestimmt sind noch wozu ein Entwurf bestehen oder veröffentlicht wurden. Zitat: Ende.
Dieser Stellungnahme ist nichts mehr hinzuzufügen! Wer jetzt noch immer den Äußerungen des DVFG e.V. glauben schenkt, kann leider nicht mehr geholfen werden. Also Fenster auf und Geld raus. Dummheit kostet nun mal Geld.