Das fast perfekte Chaos in deutschen Ministerien, in der Umsetzung von Verordnungen und Richtlinien.

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Anders ist das, was sich gerade auf dem deutschen Markt abspielt, nicht mehr in Bezug auf die Auslegung von Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen, von Seitens einiger Bundesministerien, sowie Ministerien der Bundesländer zu verstehen. Aber auch in Bezug auf Überwachungsorganisationen, deren Tätigkeiten in die Zuständigkeit der oberen Landesbehörden fällt und hier besonders auffällig werden. Gemeint ist hierbei, dass eigenmächtige Handeln bei Erteilung und Aberkennung von Prüfplaketten, im Rahmen von Hauptuntersuchungen nach §29 StVZO, bei der Einstellungen von „Druckgasbehältern“ der Firma „ALUGAS“, mit dem Inhalt LPG (Brenngas) nach DIN 51622 und DIN EN 589 und deren Befüllung durch einen Fahrzeugbesitzer.

In vielen Schreiben an das Bundesverkehrsministerium (BMVI), sowie die „Marktüberwachung“ der 16. Bundesländer, hat es bis heute keine einvernehmliche Regelung gegeben. Im Gegenteil, dass Chaos wird immer größer. Seit dem 01.09. 2020 gilt in allen Mitgliedstaaten der europäischen Union die Rahmenverordnung (EU) 2018/858, über die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kfz. unmittelbar. Auch gilt ab diesem Datum, der wichtige Bereich der „Marktüberwachung in Deutschland“ und damit verbunden mit deren Neuordnung. Auch die Auslegung der „Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung“ (ODV, in Bezug auf die Einbringung (Gaskasten) von Druckgasbehälter in Motorcaravan und Caravan, sowie die Vermarktung von „ortsbeweglichen Druckgasbehältern“ in Deutschland und der Nichtaushändigung von „Konformitätserklärungen“ bei deren Verkauf, fällt unter den  Begriff, absolutes „CHAOS“.

Der Bundesverband „German Association for Gas Technology e.V.“ (GAGT),  wird nun bei der Kommissarin für Verkehr (Transport), Fr. Adina VALEAN, in Brüssel und Ihrem Kabinett Hr. Walter GOETZ (Kabinettchef), vorstellig werden. Natürlich in der Hoffnung, dass wir in den nächsten Monaten einmal das Chaos in Bezug auf Verordnungen und hier insbesondere in Bezug zur Rahmenverordnung (EU) 2018/858, und deren Umsetzung in Deutschland bringen können. Auch werden wir die dazugehörige Marktüberwachung selbstverständlich ausführlich ansprechen. Die ersten Gespräche mit einem Mitarbeiter, wurden diesbezüglich schon geführt.

gez. Peter Ziegler

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