Laut der Mitteilung im Verkehrsblatt Heft 24/2021 vom 30.12.2021 S. 1160 (StV 22/7345.s/22-1), ist die von Lobbyisten der Überwachungsorganisationen e.V. und den „Technischen Diensten“, über die Jahre hinaus angebotene sog. Gasprüfung nach DVGW G 607, auf Empfehlung des „Deutschen Verbandes Flüssiggas“ sowie des „ Zentralverbandes Karosserie-und Fahrzeugtechnik“ (ZKF) und anderen, endlich Schnee von gestern. Damit wurde eine üppig sprießende Geldquelle, für alle beteiligten Organisationen geschlossen. Es handelte sich nach Berechnungen des GAGT e.V., um ca. 660. Millionen DM sowie Euro, seit der Einführung dieser Untersuchung in der Summe seit dem Jahr 1976, welche wiederrechtlich eingenommen wurde. Natürlich werden nun von Seitens der Motorcaravan – und Caravan Besitzer, dahingehend fragen laut, wie konnte es eigentlich sein das der Gesetzgeber unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) inkl. seinem Ref. StV 22, über eine solange Zeit diesem Treiben von Verbänden zuschauen, ohne zu handeln? Es scheint auch hier wieder der „Verdacht“ einer „Organisierten Kriminalität“ vorzuliegen. Dieses wird sicherlich auch durch Staatsanwälte zu überprüfen sein, wenn sie sich den trauen werden. Danach ist natürlich den geschädigten Motorcaravan und Caravan Besitzern Rechenschaft abzulegen und wo diese Gelder hingeflossen sind. Es muss aber in diesem Zusammenhang auch Frage gestellt werden, wer entschädigt eigentlich die vielen Lehrgangsteilnehmer über die Jahre, welche natürlich auch noch in den letzten Tagen Schulungslehrgänge beim DVFG e.V. und ZKF, sowie anderen Verbänden absolviert haben?
Man muss man auch einmal darüber nachdenken, wer alles von den mitwirkenden Verbänden und Organisation hierbei aktiv am Geschehen mitgewirkt haben. Ist es doch augenscheinlich, dass ein solches System nur existieren kann, wenn viele Lobbyisten Druck auf das BMVI und das Ref. StV 22 ausüben und dieses bis heute. Das dieses so ist und in der Vergangenheit auch war, liegt dem GAGT e.V. auch schriftlich vor. Der GAGT e.V., wird auch weiterhin genauestens hinschauen, was nun von Verbänden unternommen wird, um neue Geldquellen auf Kosten von Verbrauchern zu erschließen. Das nächste noch unerledigte Thema, sind die massiven Verstöße gegen die „Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung „ (ODV) seit Jahren. Wird doch auch hier, gegen alle nur erdenklichen rechtlichen Vorgaben durch die Gasbranche verstoßen, verbunden mit dem Versagen der „Marktüberwachungsbehörden“ der Bundesländer. Der GAGT e.V., wird auch dazu weiter an einer gründlichen Aufklärung und Aufarbeitung arbeiten sowie auch Brüssel nach der Verordnung 2018/858/EU mit ins Boot nehmen. Natürlich warten wir auch noch auf eine Antwort aus dem Bundeskartellamt, auch hier sind unsere Vorwürfe seit längerer Zeit Bekannt. Das Jahr 2022 wird wohl sehr interessant und spannend werden, wobei zu hoffen ist, dass der Gesetzgeber endlich in seinem Laden für Ordnung sorgt, und der Bund –Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“, gemeinsam mit dem BMVI und eventuell auch unter Anhörung des GAGT e.V., etwas Vernünftiges auf die Beine stellt. Schließlich ist es dem GAGT e.V. zu verdanken, dass die ganzen Ungereimtheiten um Gasanlagenprüfungen bei Motorcaravan und Caravan aufgeflogen sind. So etwas wie bei Nachrüstgasanlagen nach der Regelung UN ECE R 115 in Verbindung mit § 41a StVZO, darf es in der Zukunft nicht mehr geben. Auch diese Praxis war ja von Anfang an zum Scheitern verurteilt, wobei dieses Scheitern auch hier allerdings durch Unvermögen in der Sache, durch die Bundesländer gravierend zurück zu führen war und noch ist.
Auch die Motorcaravan und Caravan Hersteller sind nun gefordert, müssen sie doch jetzt auch ihre Bedienungsanleitungen für ihre Fahrzeuge abändern. Viele haben ja auch die Gasanlagenprüfung nach DVGW G 607, für ihre Kunden als Bestandteil eines Kaufvertrages und damit einer verbundenen Gewährleistung, sowie Garantien festgemacht. Man könnte jetzt natürlich auch sagen, dumm gelaufen liebe Fahrzeughersteller, denn gerade sie, als Inhaber einer Typgenehmigung, hätten es eigentlich besser wissen müssen. Eine Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hätte wohl genügt.
Sollten Fahrzeugbesitzer (Motorcaravan/Caravan) rechtlichen Beistand suchen oder wünschen, können wir ihnen die Anwaltskanzlei Haug & Partner, Goethestraße 17/VI, in 80336 München wärmstens empfehlen. Diese Kanzlei ist mit allen Vorgängen in der Sache bestens vertraut und genießt das volle Vertrauen des GAGT e.V. Hier nun noch die Tel.-Nr. 089 593081, Fax 089 553953 und E-Mail kanzlei@raehaug-partner.de.
gez. Peter Ziegler CEO