Die Marktüberwachung in Deutschland und die jeweilig zuständigen Stellen.

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„Marktüberwachung“ in Deutschland und was sich dahinter verbirgt jetzt hier:

Dass die „Marküberwachungsstellen“ für den Bürger in Deutschland, der erste Ansprechpartner überhaupt bei Fragen rund um das Verkehrsrecht, bei technischen Fragen zu „Typgenehmigungen“ von Kraftfahrzeugen und deren Bauteilen und dessen Verwendung ist, scheint den wenigsten bekannt zu sein. Die Rahmenverordnung (EU) 2018/858 und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/683, sind die Grundlage nach der sich zum Beispiel das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Abteilung „Marktüberwachung“ für Deutschland, gegenüber der europäischen Union verpflichtet ist.

https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/marktueberwachung_node.html;jsessionid=2D3810CDD55C9E73FCEFE1E79AE43A14.live21321

Als weiteres finden sie in den nun weiteren Links auch ein weitere Aufgabengebiete für das das KBA auch im Bereich der „Marktüberwachung“, zuständig ist und an das sich jeder Verbraucher wenden kann.

https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/typgenehmigung_node.html

Das KBA ist aber nicht die einzige „Marktüberwachungsstelle“ in Deutschland. Auch die 16. Bundesländer unterhalten solche „Überwachungsstellen“, für das allgemeine Markgeschehen und die unterschiedlichsten Produkte. Aber auch sind sie zuständig, für die korrekte Anwendung der „Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ (StVZO) und deren gesetzmäßig vorgegebenen Tätigkeiten von Überwachungsorganisationen und deren Mitarbeiter.

Für die Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte, ist auch eine Stelle bei der „Bundesanstalt für Materialforschung und – prüfung (BAM) in Berlin im Jahr 2016 eingerichtet worden, sie nennt sich „ERFA-MÜoD“. Wegen des hohen Stellenwertes in Bezug auf „Ortsbewegliche Druckgeräte“ und deren Verwendung habe ich hier ein paar Links zur Verwendung und zum besseren Verstehen für Anwender bereitgestellt.

https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Content/DE/Standardartikel/Geschaeftsstellen/Mod/Mod-Meldewege/mod-meldewege.html

https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Navigation/DE/Geschaeftsstellen/MOD/MOD-Aktuelles/mod-aktuelles.html

https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Content/DE/Standardartikel/Geschaeftsstellen/Mod/mod.html

 

https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Content/DE/Standardartikel/Geschaeftsstellen/Mod/Mod-Mitglieder/mod-mitglieder.html

https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Content/DE/Downloads/Mod/2015-marktueberwachungskonzipt.pdf?__blob=publicationFile

 

Hier nun einmal die Vorgehensweise der z.B. Marktüberwachungsbehörde in Bayern, stellvertretend für die weiteren 15. oberen Landesbehörden in Deutschland.

Marktüberwachung

marktüberwachung

Der freie Warenverkehr ist ein Eckpfeiler des europäischen Binnenmarktes. Damit dieser funktionieren kann, erlassen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union europaweit geltende Rechtsvorschriften. Dabei wird in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz von einem hohen Schutzniveau ausgegangen. Für die Gestaltung von Produkten verschiedener Produktsegmente werden konkrete Durchführungsmaßnahmen durch die EU erlassen. Damit sollen unter anderem auch die durch unterschiedliche Regelung in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Handelshemmnisse beseitigt und ein fairer Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarktes gefördert werden.

Die harmonisierten Vorschriften für das Bereitstellen von Produkten auf dem Markt sehen, außer zum Teil bei Chemikalien, keine staatlichen Zulassungen oder Prüfungen als Voraussetzung für den Marktzugang vor. Wirtschaftsakteure müssen eigenverantwortlich sicherstellen, dass ihre Produkte allen einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts entsprechen. Als Gegengewicht zu dieser liberalen Marktzugangsregelung ist eine effektive Marktüberwachung erforderlich. Die Bayerische Gewerbeaufsicht übernimmt diese Aufgabe in den Bereichen Produkt- und Chemikaliensicherheit sowie Ökodesign und Energieeffizienz. Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sorgen dafür, dass Wirtschaftsakteure ihren Verpflichtungen nachkommen und dass Produkte auf dem Markt ordnungsgemäß bereitgestellt werden. So kann einerseits ein EU-weit einheitliches, hohes Niveau hinsichtlich der Einhaltung geltender Anforderungen sichergestellt werden, andererseits wird ein fairer Wettbewerb gewährleistet.

Auf Grund dieser hier hinterlegten Informationen, ist es jedem Verbraucher in Deutschland möglich, gerade in der jetzigen Diskussion um Druckgasbehälter im Allgemeinen und gerade um sog. „Tankflaschen“ befüllt mit LPG-Gemischen sich ein eigenes Bild zu machen. Sie können sicher sein, dass ihnen alle Fragen beantwortet werden. Alle 16. Bundesländer nehmen ihre Fragen auch gerne per E-Mail entgegen. Selbstverständlich auch und gerade in Corona-Zeiten.

gez. Peter Ziegler CEO

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